Die queere Party in Bonn

Don't Tell Mom

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Willkommen auf der Seite der Don’t Tell Mom! – der queeren Party in Bonn.

Die Don’t Tell Mom!:

Es begab sich aber zu jener Zeit, dass die queeren, jungen Leute durch die Bundesstadt ohne nennenswertes Nachtleben (B.o.n.n.) taperten, auf verzweifelter Suche nach Möglichkeiten Gleiche:r unter Gleichen zu sein und dabei fabulöser als die Anderen.
Und da junge und „junge“ Menschen gerne feiern, entstand die „Don’t Tell Mom!“.

Schon immer ist die Partyreihe studentisch geprägt und findet nun seit mehr als 30 Jahren als erschwingliche Bereicherung des eher übersichtlichen queeren Bonner Nachtlebens statt.

Damit das so bleibt, hat sich die Tuntische Gesellschaft bR gegründet. Wir wollen diese Szene und „unsere“ Party aufrecht erhalten, die ein Safer Space sein soll, aber auch gleichzeitig Alle willkommen heißt.

Wer sind wir:

Die Tuntische Gesellschaft bR ist ein tuntisches Kollektiv aus dem Köln-Bonner-Raum. Die Tuntische Gesellschaft bR versteht sich als weitestgehend schäbig und ist auf Grund von örtlicher Nähe und damit zusammenhängender Faulheit sowie gewachsener (studentischer) Historie eng mit der „Don’t Tell Mom!“ verbunden.

Überraschenderweise haben es Teile dieses Kollektivs früher sogar schon mal geschafft, die Orga dieser Party zu stemmen.
Mit diesen Gedanken haben wir alle Kosten und Mühen gescheut und dafür gesorgt, dass diese queere Party wieder in Bonn stattfinden kann.
Denn wir wissen selber, wie wichtig es ist, den wenigen existierenden queeren Raum zu erhalten und was eignet sich besser, als diese traditionsreiche Partyreihe in Bonn.

Wir sind ein Safer Space!

Wir verstehen unsere Veranstaltung als einen Raum, in dem sich die queere Community sicherer fühlen kann als in anderen Räumen – egal, ob geoutet oder nicht.

Diskriminierendes und grenzüberschreitendes Verhalten wird bei unserer Veranstaltung nicht toleriert. Persönliche Grenzen werden respektiert – darum ist es wichtig, sich Konsens einzuholen und ein “Nein” zu respektieren.

Bild-, Video- und/oder Tonaufnahmen dürfen nur dann gemacht und/oder veröffentlicht werden, wenn alle erkennbaren Personen ihr Einverständnis dazu gegeben haben. Dies gilt insbesondere aber nicht nur dem Schutz von (noch) nicht geouteten Personen.

Hier findet ihr mehr dazu, wie wir Awareness auf unseren Veranstaltungen umsetzen wollen.

Zuwiderhandlung können unter Anwendung des Hausrecht zu einem Ausschluss von der jeweiligen Veranstaltung führen, ohne Rückerstattung der Ticketskosten (siehe hierzu auch Abschnitt IV Nr. 6 unserer AGB).