Don't Tell Mom

Die queere Party in Bonn

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Willkommen auf der Seite der Don’t Tell Mom!, der queeren Party in Bonn.

Die Don’t Tell Mom!:

Es begab sich aber zu jener Zeit, dass die queeren, jungen Leute durch die Bundesstadt ohne nennenswertes Nachtleben (B.o.n.n.) taperten, auf verzweifelter Suche nach Möglichkeiten Gleiche:r unter Gleichen zu sein und dabei fabulöser als die Anderen.
Und da junge und „junge“ Menschen gerne feiern, entstand die „Don’t Tell Mom!“.

Schon immer ist die Partyreihe studentisch geprägt und findet nun seit mehr als 30 Jahren als erschwingliche Bereicherung des eher übersichtlichen queeren Bonner Nachtlebens statt.

Damit das so bleibt, hat sich die Tuntische Gesellschaft bR gegründet. Wir wollen diese Szene und „unsere“ Party aufrecht erhalten, die ein Safe Space sein soll, aber auch gleichzeitig Alle willkommen heißt.

Wer sind wir:

Die Tuntische Gesellschaft bR ist ein tuntisches Kollektiv aus dem Köln-Bonner-Raum. Die Tuntische Gesellschaft bR versteht sich als weitestgehend schäbig und ist auf Grund von örtlicher Nähe und damit zusammenhängender Faulheit sowie gewachsener (studentischer) Historie eng mit der „Don’t Tell Mom!“ verbunden.

Überraschenderweise haben es Teile dieses Kollektivs früher sogar schon mal geschafft, die Orga dieser Party zu stemmen.
Mit diesen Gedanken haben wir alle Kosten und Mühen gescheut und dafür gesorgt, dass diese queere Party wieder in Bonn stattfinden kann.
Denn wir wissen selber, wie wichtig es ist, den wenigen existierenden queeren Raum zu erhalten und was eignet sich besser, als diese traditionsreiche Partyreihe in Bonn.

Wir sind ein Safer Space!

Wir wollen, dass unsere Veranstaltungen ein möglichst Safer Space sind, ein Raum für die queere Community und ihre Mitglieder, unabhängig davon, ob Personen bereits geoutet sind oder nicht.

Um in diesem Sinne auch die Privatsphäre von nicht geouteten Menschen zu respektieren ist es nur gestattet Bilder-, Video- und / oder Tonaufnahmen auf unserer Veranstaltung zu machen und / oder zu veröffentlichen, wenn alle erkennbaren Personen ihr Einverständnis dazu gegeben haben.

Zuwiderhandlung können unter Anwendung des Hausrecht zu einem Ausschluss von der jeweiligen Veranstaltung führen, ohne Rückerstattung der Ticketskosten (siehe hierzu auch Abschnitt IV Nr. 6 unserer AGB).